AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Conceptwerbung . Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma Conceptwerbung (im folgenden „Conceptwerbung“ genannt) erteilten Aufträge und sind Bestandteil aller mit der Conceptwerbung geschlossenen Verträge.

§ 1
Conceptwerbung erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Conceptwerbung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten der Conceptwerbung Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Conceptwerbung berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Conceptwerbung oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

§ 3
Unsere Preise und Angebote verstehen sich freibleibend, unverbindlich. Alle Zahlungen erfolgen in Euro zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 4
Sämtliche Zahlungen aus Verträgen mit Conceptwerbung sind sofort nach Rechnungserteilung zu entrichten sobald nichts anderes vereinbart ist. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (mehr als 2 Wochen seit Auftragserteilung) oder erfordert er von Conceptwerbung hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

Bleibt der Kunde länger als 14 Tage mit einer oder mehreren Folgezahlungen im Rückstand, behält sich Conceptwerbung vor, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden, die Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Conceptwerbung auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz zu berechnen.

§ 5
Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

§ 6
Conceptwerbung haftet gegenüber seinen Kunden nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art einschließlich der Schäden für Verluste durch Arbeitsunterbrechungen, Computerausfall oder -störungen sowie sonstigen Schäden oder Verlusten jedweder Art, außer, diese Schäden sind nachweislich durch Organe von Conceptwerbung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

Conceptwerbung übernimmt keine Haftung bei Störungen im Internet oder bei Schwierigkeiten mit der Übertragung von Daten. Conceptwerbung haftet nicht für den Inhalt der Internetseiten des Vertragspartners. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

§ 7
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Conceptwerbung. Insbesondere wird für Übermittlungsfehler, die durch Einsatz elektronischer Medien eintreten, nicht gehaftet. Lediglich geringe Farbabweichungen zwischen Mustern und dem Endprodukt berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen.

Der Kunde stellt Conceptwerbung von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Bei Webdesignpaketen erhält der Kunde sämtliche zum Designpaket gehörenden Dateien zur eigenständigen Pflege und Uploads seines Angebotes. Das Vertragsverhältnis endet mit der Überlassung dieser Dateien. Conceptwerbung ist in diesem Fall nicht für die Datensicherung der vom Kunden auf einen Server übermittelten Daten verantwortlich. Conceptwerbung ist ebenfalls nicht für den Inhalt der vom Kunden modifizierten Seiten verantwortlich. Conceptwerbung haftet nicht für etwaige Verletzungen der Vertraulichkeit von Email-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

§ 8
Der Kunde stellt Conceptwerbung von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiteninhalten frei und sichert zu, dass er die von Conceptwerbung erstellten Designvorlagen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönem, pornographischem, bedrohlichem, rassistischem oder verleumderischem Material verwenden wird. Der Kunde wird sicherstellen, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter sowie geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Conceptwerbung ist zur inhaltlichen Prüfung der Seiten des Kunden nicht verpflichtet.

§ 9
Jeder an Conceptwerbung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Conceptwerbung insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Conceptwerbung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Conceptwerbung eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, beträgt die Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes 10.000,00 €. Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Conceptwerbung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Conceptwerbung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

§ 10
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Agenturpreise der Conceptwerbung gesondert berechnet.

Conceptwerbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen Conceptwerbung entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Conceptwerbung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Conceptwerbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien zur Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 11
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Conceptwerbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

§ 12
Conceptwerbung ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung die Arbeiten unentgeltlich zu verwenden.

§ 13
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Conceptwerbung behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Conceptwerbung eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Conceptwerbung auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Conceptwerbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Conceptwerbung von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 14
Conceptwerbung verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 15
Conceptwerbung haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte/einfache Fahrlässigkeit haftet Conceptwerbung nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Conceptwerbung gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Conceptwerbung kein Auswahlverschulden trifft. Conceptwerbung tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Soweit Conceptwerbung selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Conceptwerbung hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Conceptwerbung zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

§ 16
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Reutlingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Reutlingen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 1. Oktober 2012